Neu-Seeland LTD
Neu-Seeland liegt nicht nur geographisch in der Nähe von Australien sondern tatschlich ähnelt die Vorgehensweise der neu-seeländischen Gründung derjenigen der australischen.
Dabei muss zunächst ein Firmenname beantragt und genemigt werden und danach benötigen Sie einen neuseeländischen Director, der neben Ihnen als ausländischem Director die Geschicke der Firma leitet.
Der neuseeländische Director stellt seine Adresse der Gesellschaft zur Verfügung. Dafür berechnet er normalerweise bei der Gründung einen Betrag von mehreren Tausend EUR.
Wir verfügen über einen Mitarbeiter in Auckland, mit dem wir schon seit längerer Zeit zusammen arbeiten und deshalb können wir Ihnen das Angebot des Registered Office als Jahresgebühr mit dem lokalen Direktor zu unschlagbaren Konditionen machen.
Die Gesellschaft wird online gegründet.
Sofern alle Voraussetzungen vorhanden sind kann man mit einer Gründung innerhalb von 2-3 Tagen rechnen.
Ohne weitere Anträge stellen zu müssen erlaubt Ihnen die Grundung einer neuseeländischen Gesellschaft den Betrieb eines Bankgeschäftes. Als einzige Voraussetzung hierfür gilt, dass Sie sich mit Ihren Angeboten nicht an neuseeländische Einwohner wenden dürfen.
Solange Sie Ihre Angebote als neuseeländische Gesellschaft international verfassen dürfen Sie Kredite gewähren, Einlagen annehmen und beispielsweise auch Schuldverschreibungen ausstellen.
Eine weitere Einschränkung diesbezüglich ist dass Sie nicht das Wort "Bank" im Firmennamen führen dürfen.
Sie dürfen aber tatsächlich legal ganz normale Bankgeschäfte tätigen.